Stimmt der Integrations-Kurs?


 
 

Dritte Fachtagung der Initiative Pro Integration


 
 

Unter dem Motto "Stimmt der Integrations-Kurs" fand am 07.11. 2008 die 3. Jahrestagung der Initiative Pro Integration in Stuttgart statt. Ca. 180 fachkundige TeilnehmerInnen, die mit der Planung und Durchführung von Integrationssprachkursen zu tun haben (u.a. VertreterInnen von verschiedenen Institutionen und Sprachkursträgern sowie Lehrkräfte und KursteilnehmerInnen) diskutierten mit den Bundestagabgeordneten Ute Kumpf (SPD) und Sybille Laurischk (FDP) sowie mit Erwin Schindler als Vertreter vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die aktuelle Bilanz und Perspektiven der Integrationskurspolitik. Die Podiumsdiskussion wurde von Amadeus Hempel, Geschäftsführer des Vereins Interkulturelle Bildung Hamburg e.V. (IBH), moderiert.

Nach der Begrüßung und Einführung  durch Simone Henke, Geschäftsführerin von henke schulungen in Stuttgart sprach der Integrationsbeauftragte, Gari Pavkovic, ein Grußwort. Er forderte u.a. eine verstärkte berufliche Eingliederung nach dem Besuch der Integrationskurse und eine adäquate Bezahlung der Lehrkräfte.

In der daran anschließenden Präsentation von Herrn Erwin Schindler vom BAMF stellte dieser die wichtigsten Neuerungen bei den Integrationskursen seit der Einführung der Integrationskurse 2005 dar.

Am Nachmittag ging es dann in die Arbeitsgruppen, in denen verschiedene Aspekte der derzeitigen Integrationskursumsetzung beleuchtet wurden. Folgende Themen standen auf der Tagesordnung:

AG 1 Inhalte und pädagogische Umsetzung der Integrationskursverordnung

AG 2 Verwaltung und Finanzierung der Integrationskurse

AG 3 Neue Verordnung zur Trägerzulassung

AG 4 Sonderkurse für Frauen/Eltern, Jugendliche und Alphabetisierung

AG 5 Sozialpädagogische Begleitung der Integrationskurse

AG 6 Verlauf und Perspektiven der Integrationskurse aus Sicht der Kursteilnehmer

In jeder Arbeitsgruppe wurden 3 Forderungen aufgestellt, mit denen danach die Vertreter der Politik und des Bundesamts konfrontiert wurden.

Im Mittelpunkt standen dabei folgende Vorschläge:

Abbau von bürokratischem Überbau, d.h. z.B. Fahrtkostenabrechnungen zukünftig über die ARGEN bzw. über das BAMF laufen zu lassen
Erweiterung der Förderungsmöglichkeiten, so dass auch ein Abschluss auf B2 – Niveau möglich ist
Erhöhung des Stundensatzes auf mind. 3,00 Euro / Ustd., auch im Hinblick darauf, dass die durchschnittliche bundesweite Teilnehmerzahl der Integrationskurse auf 15 zurückgegangen ist   
Eine Einbürgerung muss in Ausnahmefällen auch für TeilnehmerInnen mit geringerem Abschlussniveau als B1 möglich sein
Die sozialpädagogische Begleitung in den Integrationskursen sollte insbesondere für soziokulturelle Problemgruppen auf eine halbe Stelle / Kurs erhöht werden analog zu den in der Vergangenheit für alle Sprachkurse nach SGB II bzw. dem Garantiefonds Schule und Berufsbildung geltenden Umfang
900 Ustd.-Kurse müssen nach Bedarf auch ohne Unterbrechung nach möglich sein, d.h. in Analphabetenkursen sollte der Sprachkursträger nach 900 Ustd. entscheiden, ob eine Verlängerung um weitere 300 Ustd. notwendig ist. Der Orientierungskurs sollte erst am Ende der Gesamtmaßnahme stattfinden und entsprechend auf das Klientel pädagogisch-didaktisch ausgerichtet sein 
Die TeilnehmerInnenzahl für Frauen/Eltern- und Förderkurse sollte auf 12 TN beschränkt werden. Für diese Kurse sollte es ebenfalls eine Garantiesumme geben
Die Kinderbetreuung sollte finanziell besser ausgestattet werden
Der Teilnehmerkreis bei Förderkursen sollte erweitert werden; d.h. nicht nur "Altzuwanderer" sollten diese Kurse besuchen dürfen sondern alle TeilnehmerInnen mit geringem Bildungsniveau
Damit bundesweit mehr Jugendkurse zustande kommen, sollte eine bessere Koordinierung durch die Kommunen oder das BAMF vorgenommen werden (z.B. Kennzeichnung in den Listen, die z.B. die Ausländerbehörden und ARGEN an Sprachkursinteressenten weiter geben)
Jugendkurse sollten bei Bedarf in dualer Form angeboten werden: Sprachförderung durch das BAMF und ergänzende Förderung durch die Träger der Grundsicherung
beim neuen Zulassungsverfahren für die Sprachkursträger müssen die nachzuweisenden Qualitätskriterien und ihre Bewertung durch das BAMF offen gelegt werden
der Folgezulassungsantrag für Sprachkursträger sollte für 5 Jahre gelten

Auch aus dem Fachpublikum kamen zahlreiche Anmerkungen zu der derzeitigen Umsetzung der Integrationskursverordnung des BAMF. Auf dem Podium waren außerdem Thekla Styma von der Sprachenakademie Aachen als Vertreterin der Sprachkursträger und Liana Kary als Vertreterin der Sprachkursteilnehmer vertreten. Frau Kary machte eindrücklich deutlich, dass bislang eine Perspektive für eine Anschlussmaßnahme fehlt, da sie mit einem B 1- Niveau keine qualifizierte Berufsausbildung beginnen kann. Frau Styma betonte in ihren Stellungnahmen insbesondere den hohen Bürokratieaufwand für die Sprachkursträger.

Sowohl der Vertreter des BAMF, Herr Schindler, als auch die beiden Bundestagsabgeordneten Frau Laurischk und Frau Kumpf nahmen zu diesen Forderungen Stellung und versprachen dem Publikum, die vorgebrachten Änderungsvorschläge zu prüfen und politisch umzusetzen.

(pb)

 

 
 
 
 
 
 
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